Prämienverbilligung
Der Kanton gewährt Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Haben Sie am 30. September noch keinen Code zur Antragstellung erhalten? Den können Sie ab Oktober den Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellen. Die Antragsfrist läuft jeweils am 31. Dezember ab.
Einkommensverbesserung
Bitte denken Sie daran, Einkommensverbesserungen der SVA Aarau zu melden. Einkommensverbesserungen von mehr als 20 Prozent oder mehr als CHF 20'000 sowie ein Vermögenszuwachs ab CHF 20'000 sind meldepflichtig innerhalb von 60 Tagen.
Beziehende von Prämienverbilligungen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und in das Erwerbsleben eintreten, müssen diese Einkommensverbesserung innerhalb von 60 Tagen melden.
Einkommensverschlechterung
Hat sich Ihr Erwerbseinkommen dauerhaft verschlechtert (mindestens 20 Prozent, während mehr als sechs Monaten), können Sie dies der SVA Aarau melden.
Veränderung persönlicher Verhältnisse
Bitte melden Sie der SVA Aarau persönliche Veränderungen, wie zum Beispiel eine Geburt, Heirat, Eintragung der Partnerschaft, Zuzug aus einem anderen Kanton/Land usw. Das Formular für den Änderungsantrag finden Sie unter www.sva-ag.ch/meldung.
Kontaktdaten der SVA Aarau:
E-Mail: ipv@sva-ag.ch
☎ 062 836 82 97
Homepage: www.sva-ag.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindezweigestelle | 056 675 10 70 | kanzlei@buttwil.ch |